Wie alles anfing: Mit dem Aufkommen der Arbeiterbewegung in der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts wuchs die Sorge der Fabrikanten und Geschäftsleute vor Unruhestiftern in ihren Betrieben. Folglich setzten sie alles daran, neue Störenfriede erst gar nicht einzustellen. Während ausscheidende Arbeiter zu jener Zeit keine Arbeitszeugnisse erhielten, wurde es mit Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts zunehmend üblich, Handlungsgehilfen (Büroangestellte) Empfehlungsschreiben auszustellen. Aus diesem Trend entwickelte sich das moderne Arbeitszeugnis. Nachdem auch Angestellte immer mehr dazu übergingen, sich gewerkschaftlich zu orientieren, organisierten die Unternehmer ihre Gegenwehr. Um politisch unzuverlässigen Angestellten die Rückkehr in ein anderes Unternehmen zu erschweren, versahen sie deren Empfehlungsschreiben bzw. Arbeitszeugnisse mit unauffälligen Zeichen, die andere Unternehmer warnen sollten.
So galt noch bis in die fünfziger Jahre ein links neben die Zeugnisunterschrift gesetzter senkrechter Strich als Hinweis auf Mitgliedschaft in einer linken Partei bzw. Gewerkschaft. Ein rechts angebrachter Strich signalisierte ein rechtes Parteibuch. Vor diesem historischen Hintergrund entschloss sich der Gesetzgeber auch unter dem Druck der Gewerkschaften, ein Geheimzeichenverbot in § 114 Absatz 3 Gewerbeordnung (GewO) aufzunehmen. Trotzdem hat es zu keiner Zeit eine ausgefeilte Zeugnisgeheimsprache in Deutschland gegeben. Alle Fundstellen in Gesetzeskommentaren und Zeitungen, ausgewertet bis in die sechziger Jahre, führen ins Leere. Das liegt auch auf der Hand: Eine Geheimsprache, die ihren Zweck erfüllen sollte, müsste allen Personalentscheidern in der Wirtschaft bekannt sein. Das ist in der Praxis nicht zu leisten. Außerdem verlöre sie dann ihren Geheimhaltungscharakter.
In den letzten dreißig Jahren wurde aus einer Ansammlung uneinheitlicher Formulierungen durch die betriebliche Praxis und Rechtsprechung eine weitgehend vereinheitlichte Zeugnisfachsprache geschaffen, die gut anwendbar ist. Die Sorge vor den Geheimcodes freilich hat das nicht beseitigt; würden mehr Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese Sprache beherrschen, gäbe es weniger Auseinandersetzungen um das Schreiben und Verstehen von qualifizierten Arbeitszeugnissen. Worauf es ankommt, kann der geneigte Leser im Insidepaper 050 „Das Arbeitszeugnis, Leitfaden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer“ Ausgabe 2004, erfahren.