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Bewerbung und die neuen Kopfnoten

17.03.08 - Die Älteren werden sich erinnern: Wer in den Sechzigern oder Siebzigern in der alten Bundesrepublik zur Schule ging, wurde von seinen Lehrern in jedem Zeugnis im Bereich „Betragen in der Schule“ und „Beteiligung am Unterricht“ zensiert.
Und diese Noten waren versetzungsrelevant. Jedenfalls an den höheren Schulen. Wer in den unteren Fächern schwächelte und sich bei den Kopfnoten einen oder sogar zwei „Koffer“ leistete, durfte um seine Versetzung fürchten. Wessen Betragen in der Schule wiederkehrend mit einer Fünf oder gar Sechs bewertet wurde, musste die höhere Schule verlassen. Allerdings: Etliche, die damals zur Schule gingen, hatten das Gefühl, bei diesen Noten gelegentlich der Willkür ihrer Lehrer ausgesetzt zu sein. Bestimmte Kriterien, nach denen die Kopfnoten zustande kamen, waren nach außen nicht erkennbar.
In den Siebzigern verschwanden diese Noten aus den Zeugnissen, um dreißig Jahre später – im Bundesland Nordrhein-Westfalen – in etwas anderer Form wieder aufzutauchen. Ob andere Bundesländer nachziehen werden, bleibt abzuwarten.
Im übrigen: Auch in der DDR gab es bis zuletzt eine entsprechende Benotung der Schülerinnen und Schüler.
Kaum, dass diese Kopfnoten wieder verwendet werden, setzt eine hitzige Diskussion über deren Sinn ein. Aber erst einmal sollte klar werden, wer, was und wie künftig benotet wird.
Die Benotung beginnt ab der vierten Klasse Grundschule. Im Bereich Sonderpädagogik gelten abweichende Regeln.
Zu unterscheiden sind die beiden Beurteilungsbereiche „Arbeitsverhalten“ und „Sozialverhalten“. Ersterer entspricht der alten „Beteiligung am Unterricht“, Letzterer dem „Betragen in der Schule“.
Das Arbeitsverhalten wird unterteilt in die Kompetenzbereiche Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit und Sorgfalt sowie Selbstständigkeit. Zur Konkretisierung der Kompetenzbereiche werden bestimmte Indikatoren herangezogen, die wegen ihrer großen Anzahl hier nicht im Einzelnen aufgeführt werden können.
Das Sozialverhalten wird unterteilt in die Kompetenzbereiche Verantwortungsbereitschaft, Konfliktverhalten und Kooperationsfähigkeit. Diese Begriffe werden ebenfalls durch bestimmte Indikatoren konkretisiert.
Die Notenskala reicht von „Sehr gut“, über „Gut“ und „Befriedigend“ bis hin zu „Unbefriedigend“.
Betrachtet man dieses Beurteilungssystem aus der Sicht eines Personalverantwortlichen in der Wirtschaft, lässt sich sagen, dass es ausgesprochen „erwachsen“ wirkt. Die gleichen Kompetenzbereiche werden auch bei Azubis, Jobstartern und Mitarbeitern aller Stufen geprüft und bewertet.
Nun mag man einwenden, dass Schulen keine Unternehmen und Schüler keine Mitarbeiter sind, folglich eine entsprechende Beurteilung Ersterer unterbleiben müsste. Fakt ist jedoch, dass auch heute die allermeisten Schülerinnen und Schüler nach Ablauf ihrer Schulzeit ihre Zukunft in der Wirtschaft finden und dort auf Bedingungen stoßen, auf die sie häufig nur unzureichend vorbereitet sind. Das bezieht sich sowohl auf ihr fachliches Wissen wie Lesen, Schreiben und Rechnen als auch auf ihre sozialen Kompetenzen, so dass die Unternehmen nachbessern müssen. Es liegt daher auf der Hand, bereits in der Schule die Weichen entsprechend zu stellen. Wo denn auch sonst, wenn nicht hier?
Freilich kommt es entscheidend darauf an, in der Praxis ein für alle Beteiligten transparentes und nachvollziehbares Beurteilungssystem zu schaffen, das Bevorzugungen oder Benachteilungen ausschließt, also so objektiv wie möglich ist. Hieran wird sich die künftige Akzeptanz der neuen Kopfnoten entscheiden.
Neben den Kopfnoten gibt es zwei weitere Neuerungen, die aus der Sicht von Azubis einstellenden Unternehmen interessant sind. Das Schulgesetz in NRW legt fest, dass das schulische Engagement von Schülern außerhalb des Unterrichts in den Zeugnissen zu benennen ist. Schüler können also künftig verlangen, dass ihre Aktivitäten (Klassensprecher, Streitschlichter, Schülerlotse usw.) erwähnt werden. Sie können ferner verlangen, dass auch ihr außerschulisches Engagement (Jugendfeuerwehr, sozialer, kirchlicher, politischer Bereich, Umweltschutz u. ä.) ins Zeugnis aufgenommen wird. Das setzt voraus, dass sie ihrer Schule entsprechende schriftliche Unterlagen vorlegen, aus denen sich diese Aktivitäten zweifelsfrei ergeben (Die bloße Mitgliedschaft in einem Sportclub wird dabei aber kaum ausreichen).
Es ist jeder Schülerin und jedem Schüler anzuraten, von diesen Möglichkeiten regen Gebrauch zu machen, weil ein einstellendes Unternehmen hierauf seine besondere Aufmerksamkeit richten wird. Und mit Sicherheit lassen sich im Einzelfalle auf diese Weise fachliche Schwächen ein Stück weit ausgleichen und damit die Einstellungschancen erhöhen. Dabei sollte jeder künftige Azubi darauf achten, dass sein Engagement nicht bloß punktuell und gelegentlich in seinen Zeugnissen auftaucht, sondern sich bereits hier ein „Werdegang“ mit entsprechender persönlicher Zielsetzung abzeichnet. Natürlich wird es immer andere an der Schule geben, für die solche Aktivitäten bloße Angeberei und Streberei darstellen. Das sollte aber niemanden ablenken.
In diesem Sinne wünscht Ihnen viel Erfolg
Ihr Lothar Grüning
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