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Bewerbungsfoto: Einfallstor für Diskriminierung ?

17.09.07 - Nachdem vor ca. einem Jahr in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten ist, setzte unter Juristen, Arbeitgebern, Arbeitnehmern und in den Medien die Diskussion darüber ein, ob das klassische Bewerbungsfoto überhaupt noch etwas in der Bewerbungsmappe eines Kandidaten zu suchen habe. Einschlägige Gerichtsurteile sind auch bis heute in der Rechtsliteratur nicht veröffentlicht worden.
Wir erinnern uns: Das AGG – mit dreiunddreißig Paragraphen übrigens ein überschaubares Gesetz - übernimmt die Rolle eines Antidiskrimierungsgesetzes und seine ersten Entwürfe wurden auch so vom Bundesgesetzgeber bezeichnet. Damit soll nach dessen Willen verhindert werden, dass Personen im Rechtsverkehr auf Grund äußerer (Rasse, Alter, Geschlecht, ethnische Herkunft, Behinderung) oder innerer (Weltanschauung, Religion, Sexualität) Merkmale benachteiligt werden. Dies gilt explizit auch für das Auswahlverfahren bei der Einstellung neuer Mitarbeiter (§ 2 Absatz 1 Ziffer 1 AGG). Allerdings spricht das AGG irgendwelche Bewerbungsunterlagen, speziell das Foto an keiner Stelle direkt an. Darum lässt sich die Frage nach der Zulässigkeit des Fotos aus dem Gesetz heraus nicht unmittelbar beantworten.
Wir erinnern uns weiter: Bislang gehörten auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu den Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsmappe) neben dem Anschreiben, der Lebenslauf, das Bewerbungsfoto, das Profil sowie die Kopien von Zeugnissen, Zertifikaten usw. Bei genauer Betrachtungsweise lassen sich sämtlichen Bestandteilen der Bewerbungsmappe Informationen entnehmen, die sowohl positive als auch negative Vorurteile beim Personalentscheider hervorrufen und damit Anlass zur Bevorzugung oder Benachteiligung eines Bewerbers oder einer Bewerberin geben können. Und dies bereits in einem frühen Stadium der Bewerberauslese, nämlich unmittelbar nach Eingang der Unterlagen beim personalsuchenden Unternehmen. Beispiele für positive Vorurteile: Der Bewerber hat an einer renommierten Uni studiert, er kommt aus einem Unternehmen mit hohem Image, er hatte Vorgesetzte, die ihrerseits als Kapazitäten in der Branche gelten. Dies alles lässt sich dem Anschreiben, Lebenslauf und Profil entnehmen. Beispiele für negative Vorurteile: Der Bewerber hat an einer durchschnittlichen Uni studiert, er hat in einem Unternehmen mit schlechtem Image gearbeitet, er wohnt in einer nicht gut beleumdeten Gegend. Wird der Bewerber sofort und ohne Einladung zum Interview vom Unternehmen abgelehnt, wird er eine mögliche Diskriminierung nie aufdecken können. Schon deswegen nicht, weil die Abschreiben der Firmen nichtssagend formuliert sind. Seit jeher übrigens.
Wenn sich der Streit über die Zulässigkeit von bestimmten Bewerbungsunterlagen am Bewerbungsfoto entzündet, dann hat das einen bestimmten Grund: Menschen nehmen ca. siebzig Prozent ihrer Sinneseindrücke über die Augen auf. Darum kommt diesem Umstand eine besondere Bedeutung zu. Und wer selbst im Personalwesen tätig war bzw. ist, der weiß auch, dass ein Bewerbungsfoto beim Betrachter auf Anhieb bestimmte Gefühle wecken kann. Erschwerend tritt hinzu, dass ein Personalentscheider das Bild einer Bewerberin anders wahrnimmt als eine Personalentscheiderin und umgekehrt. Und so ist leider festzustellen, dass ein Bewerbungsfoto allein keine Eintrittskarte in das neue Unternehmen darstellt, aber durchaus allein dazu beitragen kann, nicht eingestellt zu werden. Diese Erkenntnis hinterlässt zwar einen unangenehmen Nachgeschmack, aber hieran ändert auch das AGG im Kern nichts.
So bleibt zum Schluss die Frage des verunsicherten Kandidaten: Foto ja oder nein ?
Bitte merken Sie sich für die Praxis:
Wenn das Unternehmen ausdrücklich ein Foto wünscht, senden Sie eines mit. Wünscht es ausdrücklich kein Foto, schicken Sie auch keines. Bei online – Bewerbungen via Internet werden ohnehin keine Fotos mehr verlangt. Lässt das Unternehmen in seiner Suchanzeige diese Frage offen, schicken Sie ein Foto mit. Lesen Sie zum Beispiel etwas von den „üblichen, aussagekräftigen Unterlagen“ legen Sie das Foto bei.
Lassen Sie sich deshalb nicht verunsichern.
In diesem Sinne viel Erfolg !
Ihr Lothar Grüning
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