Graphologische Gutachten beschäftigen sich mit Schriftproben von Bewerbern, mit dem Ziel, aus der Handschrift auf das Vorhandensein bestimmter persönlicher Eigenschaften zu schließen. Dadurch soll die Eignung des Bewerbers für die vakante Position festgestellt werden. Für die Einholung eines graphologischen Gutachtens gilt, was zuvor zur Referenz gesagt worden ist: Die Zustimmung des Bewerbers ist in jedem Fall Voraussetzung. Verlangt das Unternehmen von Ihnen einen handschriftlich verfassten Lebenslauf oder eine Schriftprobe und gehen Sie darauf ein, kann das als Zustimmung gelten. In diesem Fall sollten Sie ein entsprechendes Verbot in Ihre Bewerbung formulieren. Und dies mit gutem Grund.
Denn graphologische Gutachten stellen immer nur ein Auswahlinstrument neben anderen dar und werden in der Literatur ausgesprochen kritisch gesehen. Die praktische Bedeutung ist nach den Beobachtungen des Autors jedenfalls in Deutschland äußerst gering. In jedem Fall sollten zuvor folgende Voraussetzungen für das Gutachten geprüft werden:
1. Berufsangabe des Bewerbers
2. Altersangabe
3. Geschlecht
4. Gesundheitliche Einbußen, speziell der Psyche
5. Rechts- oder Linkshänder
6. Schriftprobe nicht unter einem Blatt DIN A 4
7. Spontanschrift
8. Normale Unterschrift