Dass ein gutes aussagefähiges Arbeitszeugnis im Bewerbungsfall als unverzichtbare Voraussetzung für einen neuen Job gilt, ist bekannt. Dass es gleichermaßen den alten Arbeitsplatz retten kann, entzieht sich eher dem Blickwinkel der Mitarbeiter.
Der Grund ist Folgender:
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist seit 2004 novelliert.
Eine wesentliche Änderung betrifft § 1 Absatz 3 KSchG. Zwar gilt nach wie vor, dass der Arbeitgeber im Falle von Kündigungen die sogenannte Sozialauswahl durchzuführen hat, um sozial ungerechtfertigte Kündigungen auszuschließen. Als Kriterien gelten hier die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter des Mitarbeiters, dessen Unterhaltspflichten gegenüber Dritten sowie eine eventuelle Schwerbehinderung.
Die Vorschrift wurde aber um eine Regelung erweitert: Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern sind nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen, nämlich jene, deren Weiterbeschäftigung im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. Diese Arbeitnehmer zeichnen sich durch bestimmte über dem Durchschnitt liegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen aus. Sie gelten darum als durch das Kündigungsschutzgesetz privilegierte „Leistungsträger“, auf die das Unternehmen nicht verzichten braucht.
Wer jedoch zu dieser Gruppe zu zählen ist, wird in den Unternehmen unter anderem anhand der vorliegenden Arbeitszeugnisse ermittelt. Insoweit erhalten nicht nur qualifizierte Entzeugnisse eine erhöhte Bedeutung, sondern insbesondere auch entsprechende Zwischenzeugnisse. Diese geben Auskunft über die Kompetenzen des Mitarbeiters sowie seinen bisherigen Leistungsstand im Betrieb. Es liegt auf der Hand, dass sich ein hervorragendes Zwischenzeugnis mit einer nachträglichen Kündigung kaum vereinbaren lässt. In diesem Fall hätte der Arbeitgeber es schwer, eine Kündigung im Nachherein zu rechtfertigen.
Wann ein Zwischenzeugnis angefordert werden kann bzw. sollte und welchen Inhalt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis überhaupt aufweisen muss, wird im Insidepaper „Arbeitszeugnisse“ ausführlich beschrieben. Es ist hier bei beamte4u erhältlich.