Als Arbeitsproben im Bewerbungsverfahren gelten von Ihnen angefertigte Broschüren, Bilder, Texte, Artikel, Zeichnungen, Pläne, Filme, Videos sowie technische Anschauungsmodelle. Senden Sie solche Arbeitsproben nur ein, wenn Sie das beworbene Unternehmen darum bittet und Sie auf keinen Fall dadurch wirtschaftliche Geheimnisse verflossener Arbeitgeber verraten. Bestehen Sie im Vornherein auf Rückgabe. Und natürlich müssen Sie der Urheber dieser Arbeitsproben sein. Sie dürfen sich hier nicht mit fremden Federn schmücken. Ein technisches Modell, das beispielsweise das Ergebnis einer Teamarbeit in Ihrem alten Unternehmen ist, dürfen Sie also nicht als eigenes Werk ausgeben.
Alternativ sollten Sie erwägen, die Arbeitsprobe nicht einzusenden, sondern zum Bewerbungsinterview mitzubringen, besonders dann, wenn sie etwas voluminös ist.