Die Arbeitslosigkeit tritt erst an dem Tag ein, an dem die Beschäftigung beendet ist und sich der Arbeitnehmer bei der Agentur persönlich gemeldet hat, d.h. nur bei Arbeitslosigkeit in Verbindung mit einer persönlichen Meldung bei der Agentur für Arbeit (Arbeitslosmeldung) liegt Arbeitslosigkeit vor. Die persönliche Arbeitslosmeldung darf dabei nicht mit der frühzeitigen Arbeitssuchendmeldung nach Bekannt werden der Kündigung verwechselt werden. Sollte vom Tag der Kündigung bis Ablauf der Kündigungsfrist der Zeitraum weniger als drei Monate betragen, können diese Meldungen zusammen in einer persönlichen Meldung geschehen.
Die Arbeitslosigkeit ist im Übrigen eine Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Eine verspätete Arbeitslosmeldung, führt zum späteren Leistungsbeginn für Arbeitslosengeld.