Ein Auswahltest dient - im Gegensatz zum Eignungstest des Arbeitsamtes - nicht der Beratung, sondern der möglichst objektiven Beurteilung von Bewerbern. Die wichtigsten Testarten sind:
· Intelligenztests:
Psychologisches Prüfverfahren, um die Unterschiede zwischen Personen im Bereich der menschlichen Intelligenz festzustellen. Definition: Intelligenz ist die Fähigkeit, Schwierigkeiten in neuen Situationen zu überwinden, rational zu denken und sich wirkungsvoll mit seiner Umwelt auseinander zu setzen. Darunter verstehen wir: Räumliches Vorstellungsvermögen, Beherrschung von Rechenoperationen - Verständnis von sprachlichen Bedeutungen und Beziehungen - die Flüssigkeit sprachlicher Einfälle - Merkfähigkeit - Logisches Schließen - Erkennen von Details.
· Leistungs- und Konzentrationstests:
Hier geht es um Aufmerksamkeit, Konzentration und die allgemeine Aktivität in Leistungssituationen, Konzentrationsfähigkeit bei geistiger Tempoarbeit. Das heißt: Wie gut ist die Testperson in der Lage, über eine längere Zeit eine meistens sehr monotone Tätigkeit auszuführen (Monoton = einseitig, immer dasselbe).
· Kenntnisprüfungen:
Hier macht man sich ein Bild vom Wissensstand des Bewerbers, die Beherrschung der sog. Kulturtechniken. Darunter versteht man die Beherrschung von Rechtschreibung und Rechnen. Details: Aufsätze, Allgemeinwissen, politisches Wissen.
· Spezielle Funktionsprüfungs- und Eignungstests:
Details: Handgeschicklichkeit, Reaktionsfähigkeit (unter Einsatz von Apparaturen)
· Persönlichkeitstests:
Details: Persönlichkeits- und Charaktereigenschaften wie Kontaktfähigkeit, Offenheit, Erregbarkeit, Aggressionsneigung usw. Aus juristischer Sicht grundsätzlich unzulässig. Dennoch findet bei jedem Bewerber eine Bewertung der Persönlichkeit statt, indem z. B. schon von der Form und Korrektheit der Bewerbungsunterlagen Schlüsse auf Anpassungsfähigkeit, Sauberkeit und Ordnung gezogen werden.