Mit der Jobsuche können zusätzlich ein oder mehrere private Arbeitsvermittler beauftragt werden. Ein seriöser Privatvermittler nimmt einen Arbeitslosen kostenlos und ohne weitere Voraussetzungen in seiner Bewerberkartei auf. Die meisten privaten Vermittler verdienen ihr Geld allerdings durch den sogenannten Vermittlungsgutschein. Den Vermittlungsgutschein muss sich der Arbeitslose bei seinem zuständigen Arbeitsamt holen. Voraussetzung für den Vermittlungsgutschein ist ein Leistungsbezug mit Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II und einer mindestens 3 Monate andauernden Arbeitslosigkeit. Eine vorübergehende Maßnahme zur beruflichen Eingliederung unterbricht die Frist von 3 Monaten, d.h. nach dem Ende einer Maßnahme ist erneut eine Arbeitslosigkeit von mindestens 3 Monaten nachzuweisen.
Besteht ein Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein ist dieser bei dem privaten Arbeitsvermittler zu hinterlegen. Der private Arbeitsvermittler schließt danach einen Vermittlungsvertrag mit dem Arbeitslosen ab. Es sollte darauf geachtet werden, dass sich der Arbeitslose nicht mit dem Anspruch auf den Vermittlungsgutschein bei dem privaten Vermittler bindet. Von Vorteil wäre, mehrere Vermittler in Anspruch zu nehmen und jeweils eine Kopie des Gutscheins zu hinterlegen. Wird eine Arbeit angeboten, kann das Original des Gutscheins nachgereicht werden.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die privaten Arbeitsvermittler weniger nach den Kenntnissen und Fähigkeiten vermitteln. In erster Linie zählt hier die Höhe der Vermittlungsprämie, die für einen Vermittlungsgutschein ausgezahlt wird. Häufig bleiben Arbeitslose mit den besseren Referenzen bei der Vermittlung einer offenen Stelle dadurch unberücksichtigt.